Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Magister Technicus GmbH mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.
- Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von der Firma Magister Technicus GmbH vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe der Änderungen an die Firma Magister Technicus GmbH absenden.
2. Vertragsgegenstand
- Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
- Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt die Firma Magister Technicus GmbH selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
- Es steht der Firma Magister Technicus GmbH frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Allerdings unterliegt die Firma Magister Technicus GmbH einem Konkurrenzverbot.
3. Zustandekommen des Vertrages
- Ein Vertrag mit der Firma Magister Technicus kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.
- Der Gegenstand des Vertrages und besondere Vereinbarungen bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung werden im Vertragsinhalt festgelegt.
4. Vertragsdauer und Vergütung
- Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
- Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn die Firma Magister Technicus GmbH seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt vor Beginn des Vertrages, ist die Firma Magister Technicus GmbH für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal 80 % vom Auftragswert vereinbart.
- Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.
- Die Bezahlung in Bar oder per Rechungsstellung liegt im Ermessen der Firma Magister Technicus GmbH. Hierbei gilt die Rechnung mit Erhalt als zur Zahlung fällig. Die Beträge sind, wenn im Angebot nicht extra aufgeführt, ohne Abzüge fällig.
- 10 Tage nach Fälligkeit steht der Firma Magister Technicus GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 6 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Als maßgeblich für den Zeitpunkt der Zahlung zählt der Zahlungseingang, nicht aber das Datum der Überweisung.
- Gerät der Auftraggeber 10 Tage nach Fälligkeit der Rechnung in Zahlungsverzug, erlaubt sich die Firma Magister Technicus GmbH mit der 1. Mahnung Mahngebühren in Höhe von € 5,00 und mit der 2. Mahnung Mahngebühren in Höhe von € 10,00 zu erheben.
- Barauslagen und besondere Kosten, die der Firma Magister Technicus GmbH auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
- Sämtliche Leistungen der Firma Magister Technicus GmbH verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (aktuell 19%)
5. Sicherheitsleistung
- Gehen vereinbarte Anzahlungen nicht fristgerecht ein oder werden der Firma Magister Technicus GmbH nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erheblich zu mindern geeignet sind, so ist die Firma Magister Technicus GmbH berechtigt, vor Leistungserbringung, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheiten für ihre Forderungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, falls keine Sicherheiten gegeben werden.
6. Leistungsumfang
- Die von der Firma Magister Technicus GmbH zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
- Die Firma Magister Technicus GmbH wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis ihrer Tätigkeit in Kenntnis setzen.
- Ist der Firma Magister Technicus GmbH die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat sie den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
- Die Firma Magister Technicus GmbH stellt die zur Leistungserbringung erforderliche Hard- und Software und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Hard- und Software oder Personal verfügt. Welche Hard- und Software für die Erbringung der Dienstleistung verwendet wird obliegt der Magister Technicus GmbH
- Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
7. Verschwiegenheitspflicht
- Die Firma Magister Technicus GmbH verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Haftung
- Schadensersatzansprüche gegen die Firma Magister Technicus sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Dienstleisters selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Dienstleister zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
- Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Der Höhe nach ist die Haftung des Dienstleisters beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
- Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
- Berchtigte Schädensansprüche des Kunden werden von der Betriebshaftpflichtsversicherung der Magister Technicus GmbH übernommen.
9. Gerichtsstand
- Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Schweinfurt.
10. Sonstige Bestimmungen
- Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
- Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
- Die Firma Magister Technicus GmbH ist berechtigt, die Rechte aus Verträgen an Dritte zu übertragen.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11. Salvatorische Klausel
- Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.